Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich/Angebote

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen Licht + Design und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Bedingungen des Käufers verpflichten Licht + Design auch dann nicht, wenn ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprochen und die Bestellung vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als Käufer als auch gegenüber Unternehmern als Käufer, sofern dies gesetzlich zulässig und nicht ein Anderes bestimmt ist. Verbraucher i. S. d. Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

3. Unsere Angebote sind freibleibend; dementsprechend behalten wir uns bis zur Annahme unserer Angebote durch den Käufer den Widerruf unserer Angebote vor.

4. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

II. Vertragsabschluss

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag zu schließen. Ein Vertrag kommt jedoch erst durch die Abgabe unserer schriftlichen Annahmeerklärung zustande.

III. Preise

1. Unsere Preise verstehen sich in EURO, einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab unserem Betrieb ausschließlich Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Die vereinbarten Preise dürfen wir erhöhen, sofern der Käufer Unternehmer ist und soweit Preiserhöhungen unserer Kostendeckung dienen.

IV. Zahlung und Verrechnung

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auszugleichen, vorausgesetzt, die Forderung ist nicht zu einem späteren Zeitpunkt fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir nach Maßgabe nachstehender Ziff.-6 2-% Skonto, im Übrigen sind unsere Rechnungen netto Kasse auszugleichen. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Der Käufer kommt 10 Tage nach Fälligkeit unserer Forderung und Erhalt unserer Rechnung oder Lieferung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

2. Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und andere Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

4. Ist der Käufer Unternehmer, so steht ihm das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB und das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB nur zu, sofern die Gegenansprüche von uns nicht von uns bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind; entsprechendes gilt für das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 269 HGB.

5. Ansprüche des Käufers aus der Geschäftsverbindung dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

6. Skonto bezieht sich immer nur auf den Netto-Warenwert der Rechnung ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus.

V. Lieferfristen

1. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Betrieb verlassen hat, sofern dadurch die vereinbarten Lieferfristen und -termine nicht um mehr als zwei Wochen überschritten werden.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Naturkatastrophen sowie aufgrund unverschuldetem Arbeitskampf, unverschuldeten Verkehrs- oder Betriebsstörungen, unverschuldetem Werkstoffmangel und gleichartiger Gründe bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen – längstens jedoch zwei Monate – hinauszuschieben, ohne dass dem Käufer hieraus gegen uns wegen einer Pflichtverletzung Ansprüche erwachsen. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die vorgenannten Gründe zu einer Terminverlängerung von mehr als zwei Monaten führen; dem Käufer bleibt unbenommen, zu einem früheren Zeitpunkt seine gesetzlichen Rücktrittsrechte – etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung durch uns – wahrzunehmen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, vor. Übersteigt der realisierbare Wert bestehender Sicherheiten (Vorbehaltsware gemäß nachstehender Ziffer 3 und abgetretene Forderungen gemäß nachstehender Ziffer 5) die gesicherten Forderungen um mehr als 10 v. H., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

3. Die Ware, an der wir uns gemäß vorstehender Ziffern 1 und 2 das Eigentum vorbehalten, wird im Folgenden auch als Vorbehaltsware bezeichnet.

4. Ist der Käufer Unternehmer, so erfolgen Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungen für uns; die verarbeitete bzw. umgebildete Ware gilt als Vorbehaltsware i. S. d. vorstehenden Ziffer 3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer, der Unternehmer ist, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt uns der Käufer, der Unternehmer ist, bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. Die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i. S. d. vorstehenden Ziffer 3.

5. Ist der Käufer Unternehmer, so ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, so liegt in der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns kein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir einen solchen nicht ausdrücklich erklärt haben.

8. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig aufzubewahren, pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Beschädigung oder Verlust der Ware unverzüglich zu unterrichten. Ferner ist der Käufer verpflichtet, uns über Besitz- und Wohnungs- bzw. Sitzwechsel zu informieren.

VII. Ausführung der Lieferungen, Versendungskauf

1. Wir behalten uns vor, von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Ware abzuweichen, soweit solche Abweichungen handelsüblich sind oder eine technische Verbesserung darstellen.

2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern nicht nach den vertraglichen Vereinbarungen die Lieferungen und Leistungen vollständig und einheitlich zu erbringen sind und sofern die Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen dem Käufer zumutbar ist. Etwa bestehende Ansprüche des Käufers bleiben davon unberührt; insbesondere ist der Käufer berechtigt, seine Zahlungen bis zur Bewirkung der vollständigen Lieferung zurückzuhalten (Einrede des nichterfüllten Vertrages) und im Falle des Verzuges bezüglich der Restlieferung oder der Unmöglichkeit der Restlieferung vom Vertrag insgesamt Abstand zu nehmen (Rücktritt vom gesamten Vertrag) oder Ersatz des gesamten ihm entstandenen Schadens zu verlangen (Schadensersatz wegen Nichterfüllung bezüglich des gesamten Vertrages). Teillieferungen und Teilleistungen haben auf einen etwa bestehenden Verzug unsererseits keinen Einfluss.

3. Sind wir im Falle des Versendungskaufs zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt im Stande, die Ware zu versenden, wird der Versand aber auf Wunsch des Käufers verzögert, so geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VIII. Mängelansprüche

1. Ist der Kunde Unternehmer, setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Weist die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, so werden wir – eine unverzügliche Mängelrüge vorausgesetzt – nach unserer Wahl, sofern der Käufer Unternehmer ist, nach Wahl des Käufers, sofern dieser Verbraucher ist, den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder – sofern der Käufer Verbraucher ist, ohne zusätzliche Fristsetzung, sofern der Käufer Unternehmer ist, nach Setzung einer angemessenen Frist – vom Vertrag zurücktreten.

3. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung übernehmen wir; ist der Käufer Unternehmer, so trägt er die Versendungskosten, sofern diese im Verhältnis zum Kaufpreis der Ware unangemessen hoch sind. Ist der Käufer Unternehmer, so übernehmen wir keine Mehraufwendungen, die dadurch entstehen, dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, dies entspräche ihrem vertragsgemäßen Gebrauch.

4. Ist der Käufer Unternehmer, so sind bei gebrauchten Sachen Mängelansprüche des Käufers ausgeschlossen.

5. Sofern es sich nicht um Ansprüche auf Schadensersatz handelt, (Ziffer VIII.), verjähren Mängelansprüche bei Verträgen mit Verbrauchern 24 Monate und bei Verträgen mit Unternehmern 12 Monate ab Lieferung der Ware. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die Verjährung der gesetzlichen Rückgriffsansprücheunberührt.

IX. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten nachfolgende Regelungen:

1. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Der Fristlauf beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Kunden und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an Licht+Design.

2. Ist der Widerruf wirksam erfolgt, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren, andernfalls ist Wertersatz zu leisten. Der Kunde muss Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung der Sache auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über einen pfleghaften Umgang mit der Sache hinausgeht.

3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen (§ 312d Abs. 4 Nrn. 1-3 BGB) für
– Lieferung von Waren, die nach Kundenvorgaben produziert werden oder nicht für eine Rückgabe geeignet sind,
– zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
– zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

X. Haftung

1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden.

2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, 12 Monate nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Personenschäden sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.

XI. Hinweise zur Datenverarbeitung

1. Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Dabei beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes

2. Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner Daten zur Vertragsabwicklung nicht einverstanden sein, muss er uns dies schriftlich mitteilen.

XII. Schlussbestimmungen

1. Sollten diese Bestimmungen teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Sitz unserer Hauptniederlassung Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Wir können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen.

3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

Datum 09.04.2014

Licht+Design
Die Lichtfabrik GmbH
Maybachstraße 11
31135 Hildesheim

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